Wir bieten unseren Mandanten sachlich fundierte Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Verkehrsrechts.
Wir nehmen Ihnen alle Handlungen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen, Verkehrsstraftaten und –ordnungswidrigkeiten ab und wirken auf das für Sie bestmögliche Ergebnis hin. Dabei führen wir die Korrespondenz mit Versicherungen, Polizei, Staatsanwaltschaft und anderen Behörden und geben alle erforderlichen Erklärungen für Sie ab.
Hier ist ein schnelles Handeln geboten. Nach einem Verkehrsunfall empfehlen wir dringend sofortige Rücksprache mit uns. Insbesondere sollten Abtretungserklärungen gegenüber Autohäusern oder Mietwagenfirmen nicht abgegeben werden, bevor Sie mit uns gesprochen haben.
Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche realistisch einzuschätzen und durchzusetzen.
Unsere Tätigkeit umfasst::
Bei der Frage, welche Ansprüche ihnen nach einem Verkehrsunfall zustehen, gibt es zahlreiche Streitpunkte.
Es stellen sich Fragen wie:
Wir stehen Ihnen als unabhängiger Berater in allen Rechtsfragen rund um den Verkehrsunfall fachlich kompetent zur Seite. Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Ansprüche Ihnen in welcher Höhe zustehen.
In Verkehrsstraf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren hat ein Rechtsanwalt – im Gegensatz zum Beschuldigten – das Recht, in die Ermittlungsakte einzusehen.
Wir prüfen daher zunächst anhand der Akten den gegen Sie erhobenen Vorwurf. Sodann wird der Vorwurf gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Sachverständigen überprüft, wobei wir gegebenenfalls zuvor eine Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversicherung einholen.
Die entlastenden Punkte für den Mandanten arbeiten wir dann in einer Einlassung für den Mandanten heraus. Sind die Vorwürfe letztlich als berechtigt und nachweisbar anzuerkennen, zielt unsere Tätigkeit auf eine bestmögliche Abmilderung der Rechtsfolgen ab. Dem Betroffenen wir grundsätzlich geraten, keinerlei Angaben zur Sache zu machen.
Auf einen Anhörungsbogen sollte nicht der Betroffene, sondern der Rechtsanwalt antworten.
Der Betroffene muss sein Schweigen nicht begründen. Auch bei etwaigen telefonischen Rückfragen der Ermittlungsbehörde sollte der Betroffene keinerlei Angaben zur Sache machen.
Unsere langjährige Erfahrung umfasste insbesondere folgende Bereiche:
Im Gewährleistungs- und Schadensersatzrecht hat es in den letzten Jahren durch neuere Rechtsprechung und Gesetzgebung grundlegende Veränderungen gegeben.
Die Gewährleistungsausschlüsse vieler Kaufverträge – auch zwischen Privatpersonen – sind unwirksam mit weitreichenden Folgen. Wir können Ihnen die Rechtslage im Einzelfall darlegen oder auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Kaufverträge erstellen. Wir prüfen bestehende Ansprüche aus KFZ-Kaufverträgen und setzen diese routiniert durch bzw. wehren unberechtigte Ansprüche ab.
Sowohl bei dem Verfahren über die Entziehung der Fahrerlaubnis, als auch im Wiedererteilungsverfahren stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Im Strafverfahren wirken wir auf eine geringe Dauer einer Sperrfrist hin und beraten über die Möglichkeiten einer nachträglichen Verringerung dieser Sperrfrist. Wir beraten Sie auch bei der Vorbereitung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (mpU) und führen gegebenenfalls die Korrespondenz mit der Führerscheinstelle für Sie.