„Das Erbrecht gewinnt aufgrund erheblicher Vermögenstransfers sowohl für den Erblasser als auch für den bzw. die Erben immer mehr an Bedeutung.“
Außer der erbrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der Gestaltung der Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag, die im wesentlichen zu den notariellen Aufgaben gehört, ist oft nach Eintritt eines Erbfalles qualifizierte rechtliche Beratung und Vertretung notwendig.
Wir helfen Ihnen, Ihre persönliche Erbfolge optimal zu gestalten und Ihr Testament Ihren Wünschen entsprechend vorzubereiten oder Ihre Rechte als Erbe durchzusetzen.
Nicht selten lassen sich gerichtliche Auseinandersetzungen um das Erbrecht durch kompetente Beratung vermeiden. Wir kennen die Fülle der Gestaltungsmöglichkeiten und sorgen dafür, dass der Wille des Erblassers klar zum Ausdruck kommt.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung bei allen Fragen rund um die gesetzliche Erbfolge, Vermächtnisse, Pflichtteilsrecht und Testamentsvollstreckung.
Es empfiehlt sich, die Fragen um den Nachlass frühzeitig zu regeln, um sicher zu stellen, dass nach dem Tod der letzte Wille umgesetzt wird und den Erben langwierige Streitigkeiten erspart bleibt.
Wir unterstützen Sie in allen Fragen der Nachfolgeplanung, gestalten mit Ihnen Testamente, Erb- und Eheverträge, Schenkungen sowie vorweggenommene Erbfolgen und bei streitigen Erbauseinandersetzungen.
Ist der Erbfall eingetreten, setzen wir Erb- und Pflichtteilsansprüche, gegebenenfalls auch unter Inanspruchnahme der Gerichte für Sie durch.