„Im Bereich des Mietrechts hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren umfangreiche und grundlegende Gesetzesänderungen vorgenommen. Hinzu kommt die Fülle an neuer Rechtsprechung, die es für den juristischen Laien unmöglich macht, die geltende Rechtslage zu durchblicken.“
Wir klären mit Ihnen alle auftretenden Fragen rund um den Miet- oder Pachtvertrag.
Häufige Streitthemen im Bereich des Mietrechts sind die Schönheitsreparaturklauseln, die Miethöhe oder die Betriebskostenregelung.
Gewerbliche und private Mietverhältnisse bieten häufig Anlass für Konflikte.
Wir beraten und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich und klären Sie verständlich über Ihre Rechte und Pflichten im Mietverhältnis auf.
Die Überprüfung von Mietvertragsklauseln auf ihre Wirksamkeit gehört ebenso zu unseren täglichen Aufgaben, wie die Durchsetzung oder die Abwehr von Ansprüchen in Verbindung mit der Beendigung von Mietverhältnissen.
Daneben erstellen wir Miet- und Pachtverträge nach Ihren speziellen Bedürfnissen oder prüfen Betriebskostenabrechnungen auf ihre Richtigkeit.
Wir beraten Sie außerdem bei Fragen zu