Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet das zivile Bau- und Werkvertragsrecht.
„Das private Baurecht bzw. Werkvertragsrecht regelt im Unterschied zum öffentlichen Baurecht zumeist vertragliche Beziehungen zwischen Handwerksunternehmen, Bauherrn und Architekten.“
Neben zahlreichen regionalen Bau- und Handwerksbetrieben vertreten wir Bauträger und Bauherren in allen Phasen des Bauvorhabens. Hierzu gehört auch die Begleitung bei Abschluss der Architekten- und Bauverträge sowie die Geltendmachung bzw. Abwehr von Honorar- und Werklohnansprüchen und Mängelbeseitigungs- und Gewährleistungsansprüchen.
Auseinandersetzungen in Bausachen stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten: Zu den technisch oft komplizierten Sachverhalten tritt das komplexe materielle Baurecht hinzu. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung und Geltendmachung von Nacherfüllungs- und sonstigen Gewährleistungsansprüchen sowie Schadensersatzansprüchen nach BGB und VOB/B. In geeigneten Fällen organisieren wir für Sie das selbständige Beweissicherungsverfahren, um Ihre Ansprüche vorab und zeitnah in einem gerichtlichen Verfahren feststellen zu lassen.
Wir sprechen transparent über zu erwartende Kosten, Chancen und Risiken in Bausachen, damit Sie den Kostenaspekt in diesen Rechtsangelegenheiten von vornherein richtig einschätzen können. Wir behalten daher stets das Kosten-Nutzeninteresse unserer Mandanten im Blickfeld.
Dies gilt nicht nur für den Bauunternehmer, sondern auch für den privaten Bauherren, da Rechtsschutzversicherungen dieses Risiko in der Regel nicht versichern.
Wir gehen jeden Fall individuell an und entwickeln dort, wo es sich anbietet, kreative Lösungsmöglichkeiten im Interesse des Mandanten.
Auf dem Gebiet des Baurechts verfügen wir insbesondere in folgenden Tätigkeiten über langjährige Erfahrung: