„Mit Zivilrecht bzw. Privatrecht wird der Bereich des Rechtsbezeichnet, der die Rechtsbeziehungen zwischen den gleichgeordneten Privatpersonen regelt. „
Mit anderen Worten: das Zivilrecht hat die rechtlichen Beziehungen der Menschen untereinander zum Inhalt. Es enthält z.B. Bestimmungen über den Abschluss von Verträgen oder die Folgen von Vertragsbrüchen. Das Zivilrecht ist zum großen Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, das aber durch Spezialgesetze ergänzt wird.
Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich wie außergerichtlich in allen Bereichen des allgemeinen Zivil- und Vertragsrechts.
Über langjährige Erfahrung verfügen wir dabei insbesondere im Bereich des Kaufrechts, des Mietrechts und das Werkvertragsrecht sowie das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso verteidigen wir Sie gegen unberechtigt gegen Sie erhobene Ansprüche. Aber auch Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche aus sogenannter unerlaubter Handlung setzen wir für Sie durch und wehren unrechtmäßige Ansprüche gegen Sie ab.
„Wir entwickeln für Sie auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Verträge und nehmen Ihre Interessen bei Vertragsverhandlungen wahr.“